1. Durchführung des Auftrages
Die Seminartage mit den vom Auftraggeber ausgesuchten Klienten finden jeweils an den vereinbarten Tagen statt. Die für die Durchführung des Auftrags vereinbarten Termine werden zwischen den Parteien abgesprochen und schriftlich oder per elektronischer Post bestätigt.
Ist der Auftraggeber aus betrieblichen Gründen genötigt einen gesamten oder mehrere Seminartage abzusagen, so werden die Parteien Einvernehmen darüber herstellen, ob ein Ausweichtermin vereinbart werden soll. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer einen oder mehrere Seminartage aus unabweisbaren persönlichen Gründen absagen muss. In beiden Fällen verpflichten sich die Parteien, sich frühestmöglich über eine notwendige Terminsabsage zu informieren.
2. Vergütung
Der Auftragnehmer erhält für jeden Seminartag eine Vergütung, deren Höhe zwischen beiden Parteien individuell vereinbart wird, sowie Aufwendungsersatz für Fahrtkosten und eventuellen Übernachtungskosten, jeweils zzgl. gesetzlicher MwSt.
Diese Vergütung ist auch dann zu zahlen, wenn nach Nr. 1 dieser AGB der Auftraggeber verhindert ist und die vereinbarten Seminartage zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, allerdings erst nach der erfolgten Durchführung.
3. Ausfallhonorar
Entfällt nach Nr. 1 Absatz 2 dieser AGB wegen Absage durch den Auftraggeber ein oder mehrere Seminartage komplett, so steht dem Auftragnehmer unter dem rechtlichen Gesichtspunkt pauschalierten Schadensersatzes eine Vergütung von
30 % bei Zugang der Absage zwischen dem 42. und dem 29. Kalendertag, von
50 % bei Zugang der Absage zwischen dem 28. und dem 11. Kalendertag und von
70 % bei Zugang der Absage zwischen dem 10. Und dem 3. Kalendertag und von
100% bei jeder später zugehenden Absage, bezogen auf das in Punkt 2 vereinbarte Tageshonorar, zzgl. der gesetzlichen MWSt. zu.
Muss nach Nr. 1 Absatz 2 wegen Absage durch den Auftraggeber ein Seminartag verlegt werden, so steht dem Auftragnehmer unter dem rechtlichen Gesichtspunkt pauschalierten Schadensersatzes eine Vergütung von
15 % bei Zugang der Absage zwischen dem 42. und dem 29. Kalendertag, von
30 % bei Zugang der Absage zwischen dem 28. und dem 11. Kalendertag und von
50 % bei Zugang der Absage zwischen dem 10. und dem 3. Kalendertag und von
70% bei jeder später zugehenden Absage, bezogen auf das in Punkt 2 vereinbarte Tageshonorar, zzgl. der gesetzlichen MWSt. zu.
Die nach vorstehenden Absätzen vereinbarte Vergütung wird fällig mit Ablauf des durchgeführten oder ausgefallenen Seminartages und ist nach Zugang der entsprechenden Rechnung beim Auftraggeber zu zahlen.
Kann der oder die ausgefallenen Termin(e) neu vergeben werden, entfällt das Ausfallhonorar.
4. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle eventuellen Rechtsstreitigkeiten ist Dortmund
PuMA Pflege- und Management Akademie UG, Kamphecke 199, 44141 Dortmund